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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Konferenzdienst Telefonkonferenz.ch

§ 1
Anwendungs- und Geltungsbereich

Diese AGB gelten für die Nutzung der von der Telecom 360 B.V. (Haarlemmerstraatweg 32, 2343 LB Oegstgeest, Niederlande, Handelsregisternr. 52001598, Kamer van Koophandel Leiden) erbrachten Telefonkonferenzdienstleistungen. Dabei steht im Nachfolgenden „Telefonkonferenz.ch“ für „Telecom 360 B.V.“. Grundlage der Nutzung dieser Dienstleistungen sind ausschließlich diese AGB und zwar unter Ausschluss entgegenstehender Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Nutzers. Ist der Nutzer ein Unternehmer gemäß § 310 Abs. 1 BGB, finden diese AGB auch für alle zukünftigen Geschäfte Anwendung; auch wenn sie dann nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart worden sind. Ist der Nutzer ein Unternehmer i.S.v. § 310 Abs. 1 BGB, gelten die Bedingungen spätestens mit der erstmaligen Nutzung der Dienstleistung als angenommen. Abweichungen von diesen AGB sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch Telefonkonferenz.ch wirksam.


§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Gegenstand des Vertrages

§ 4
Zustandekommen des Vertrages

§ 5
Nutzerpflichten

§ 6
Betreiberpflichten

§ 7
Verfügbarkeit, Höhere Gewalt

§ 8
Verzug

§ 9
Kündigung

Weder vom Nutzer noch von Telefonkonferenz.ch ist eine Kündigung der Nutzung erforderlich.


§ 10
Schadensersatz und Haftungsbeschränkung

§ 11
Datenschutz

§ 12
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung

1. Anwendungsbereich
1.1. Im Rahmen der Leistungen, die Telefonkonferenz.ch für den Nutzer erbringt, erfolgt teilweise eine Verarbeitung der Daten im Auftrag. Dies gilt insbesondere für die durch den Nutzer initiierte Aufzeichnung von Telefonkonferenzen. Bei der Erbringung dieser Leistung verarbeitet Telefonkonferenz.ch personenbezogene Daten, die der Nutzer durch die Aufnahme zur Verfügung gestellt hat (nachfolgend „Nutzer-Daten“). Der Nutzer bleibt für diese Daten Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinn. Dieser Verantwortung wird der Nutzer durch diese Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gerecht. Die nachfolgenden Regelungen konkretisieren die datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten des Nutzers und Telefonkonferenz.ch im Zusammenhang mit dem Umgang von Nutzer-Daten durch Telefonkonferenz.ch zur Durchführung der relevanten Leistungen.
1.2. Der Nutzer kann dieser Vereinbarung widersprechen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und eine entsprechende Begründung enthalten. In diesem Fall besteht keine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, woraus ein gesetzeswidriger Zustand hinsichtlich der Verarbeitung von Nutzer-Daten besteht. Ein Widerspruch erfolgt somit in voller Verantwortung des Nutzers.
2. Umfang der Beauftragung
2.1. Telefonkonferenz.ch verarbeitet die Nutzer-Daten im Auftrag und nach Weisung des Nutzers i.S.v. Art. 28 DSGVO (Auftragsverarbeitung). Der Nutzer bleibt Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinn.
2.2. Die Verarbeitung von Nutzer-Daten durch Telefonkonferenz.ch erfolgt im Rahmen der Aufzeichnung von Telefonkonferenzen, die der Nutzer startet. Die Verarbeitung erfolgt zur Erfüllung der Aufnahmeleistung und dem späteren Bereitstellen der Aufnahme. Nutzer-Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck verarbeitet.
2.3. Verarbeitet werden solche Daten, die im Rahmen der Aufnahme von den Beteiligten benannt werden. Dies sind insbesondere Name, Anschrift, Kontaktdaten und freiwillige Angaben der Betroffenen. Betroffen sind alle Beteiligten an der Telefonkonferenz, somit der Nutzer und die Teilnehmer. Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Dauer der Leistungserbringung. Sie endet mit Bereitstellung der Aufnahme.
2.4. Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung durch den Auftragnehmer oder etwaige Unterauftragnehmer findet ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind.
3. Weisungsrecht
3.1. Telefonkonferenz.ch verarbeitet die Nutzer-Daten im Auftrag und gemäß den dokumentierten Weisungen des Nutzers. Wird Telefonkonferenz.ch gesetzlich zu weiteren Verarbeitungen verpflichtet, werden dem Nutzer diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mitgeteilt, sofern das betreffende Gesetz eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
3.2. Als Weisungen sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verstehen. Im Rahmen der Nutzung der Leistung, insbesondere der Aufnahme von Telefonkonferenzen, bestimmt der Nutzer Art und Umfang der Datenverarbeitung durch die Art der Nutzung der Leistung. Bei der Aufnahme von Telefonkonferenzen erfolgen Auftrag und Weisung durch das Auslösen und Beenden der Aufnahmefunktion sowie der Gestaltung des Gesprächsinhaltsinhalts. Zusätzliche Weisungen hat der Nutzer dem Telefonkonferenz.ch schriftlich zu erteilen.
3.3. Ist Telefonkonferenz.ch der Ansicht, dass eine Weisung des Nutzers gegen das geltende Datenschutzrecht verstößt, wird der Nutzer hierüber informiert. Telefonkonferenz.ch ist berechtigt, die Durchführung einer solchen Weisung solange auszusetzen, bis diese durch den Nutzer bestätigt oder geändert wird.
4. Anforderungen an das Personal von Telefonkonferenz.ch
4.1. Telefonkonferenz.ch hat alle Personen, die die Nutzer-Daten verarbeiten, bezüglich der Verarbeitung von Nutzer-Daten zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
4.2. Telefonkonferenz.ch stellt sicher, dass ihr unterstellte natürliche Personen, die Zugang zu Nutzer-Daten haben, diese nur auf ihre Anweisung verarbeiten, es sei denn, Telefonkonferenz.ch sind nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Verarbeitung verpflichtet.
5. Sicherheit der Verarbeitung
5.1. Telefonkonferenz.ch wird gemäß Art. 32 DSGVO erforderliche, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, die unter Berücksichtigung des Standes der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung der Nutzer-Daten sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person erforderlich sind, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau für die Nutzer-Daten zu gewährleisten.
5.2. Telefonkonferenz.ch ist es gestattet, technische und organisatorische Maßnahmen während der Laufzeit des Vertrages zu ändern oder anzupassen, solange sie weiterhin den gesetzlichen Anforderungen genügen.
6. Unterauftragsverhältnis
6.1. Der Nutzer genehmigt hiermit in allgemeiner Weise die Inanspruchnahme weiterer Auftragsverarbeiter durch Telefonkonferenz.ch. Gegenwärtig setzt Telefonkonferenz.ch folgende Auftragsverarbeiter ein:
• Google, Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, für Google Analytics
• Dutch Card Printing BV, Aarhusweg 7, 9723 JJ Groningen, für die Herstellung und Versendung von Konferenzkarten
• British Telecom (Niederlande), Herikerbergweg 2, 1101 CM Amsterdam, Niederlande, für Daten-Hosting
• Tenios GmbH, Im Mediapark 6C, 50670 Köln, als Service Provider
• ebuero AG, Hauptstr. 8, 10827 Berlin, für einen Telefonservice
• Amazon Web Services, Inc., 410 Terry Avenue North, Seattle WA 98109, United States, als Cloud-Computing Service zur Speicherung von Telefonkonferenzen. Die Konferenzen werden dabei nur nach Initiierung des Nutzers gespeichert, wenn dieser die entsprechende Aufnahmefunktion auslöst. Die Speicherung erfolgt ausschließlich auf in Deutschland befindlichen Servern. Eine Speicherung in Drittländern erfolgt nicht.
6.2. Generell nicht genehmigungspflichtig sind Vertragsverhältnisse mit Dienstleistern, die die Prüfung oder Wartung von Datenverarbeitungsverfahren oder -anlagen durch andere Stellen oder andere Nebenleistungen zum Gegenstand haben, auch wenn dabei ein Zugriff auf Nutzer-Daten nicht ausgeschlossen werden kann, solange Telefonkonferenz.ch angemessene Regelungen zum Schutz der Vertraulichkeit der Nutzer-Daten trifft.
6.3. Telefonkonferenz.ch informiert den Nutzer über beabsichtigte Änderungen in Bezug auf die Hinzuziehung oder Ersetzung weiterer Auftragsverarbeiter. Hiergegen kann der Nutzer im Einzelfall binnen 14 Tagen nach Zugang der Information Einspruch einlegen. Ein Einspruch darf nur aus wichtigem, Telefonkonferenz.ch nachzuweisendem Grund erhoben werden. Erhebt der Nutzer Einspruch, ist Telefonkonferenz.ch berechtigt, alle vertraglichen Verhältnisse, auf die sich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen, zu beenden.
6.4. Telefonkonferenz.ch legt dem weiteren Auftragsverarbeiter dieselben Pflichten auf, die auch Telefonkonferenz.ch unterliegen. Telefonkonferenz.ch und der Nutzer stimmen überein, dass diese Anforderung erfüllt ist, wenn die Vereinbarung zwischen Telefonkonferenz.ch und dem weiterem Auftragsverarbeiter das gleiche Schutzniveau wie die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Vereinbarungen hat bzw. dem weiteren Auftragsverarbeiter die in Art. 28 Abs. 3 DSGVO festgelegten Pflichten auferlegt sind.
7. Anfragen und Rechte Betroffener
7.1. Telefonkonferenz.ch unterstützt den Nutzer nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung seiner Pflichten nach Art. 12-22 sowie 32 und 36 DSGVO.
7.2. Insbesondere wird Telefonkonferenz.ch den Nutzer unverzüglich informieren, falls sich eine betroffene Person mit einem Antrag auf Wahrnehmung ihrer Rechte in Bezug auf Nutzer-Daten unmittelbar an Telefonkonferenz.ch wenden sollte und dem Nutzer auf Anfrage alle dort vorhandenen Informationen über die Verarbeitung von Nutzer-Daten geben, die der Nutzer zur Beantwortung des Antrags einer betroffenen Person benötigt und über die der Nutzer nicht selbst verfügt.
8. Sonstige Pflichten von Telefonkonferenz.ch
8.1.Telefonkonferenz.ch unterstützt den Nutzer mit allen ihr zur Verfügung stehenden Informationen bei der Erfüllung der Informationspflichten gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde (Art. 33 DS-GVO) und ggfs. gegenüber den von der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten Betroffenen (Art. 34 DS-GVO). Telefonkonferenz.ch unterstützt den Nutzer bei der Datenschutzfolgeabschätzung (Art. 35 DS-GVO) sowie bei einer ggfs. erforderlichen Konsultation der Aufsichtsbehörde (Art. 36 DS-GVO). Telefonkonferenz.ch unterstützt den Nutzer ferner bei der Bereitstellung von Informationen, die für die Erteilung von Auskünften zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung gegenüber betroffenen Personen erforderlich sind.
8.2.Telefonkonferenz.ch bekannt gewordene Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten werden unverzüglich dem Nutzer gemeldet. In einem solchen Fall trifft Telefonkonferenz.ch nach Absprache mit dem Nutzer unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Daten und zur Minderung möglicher nachteiliger Folgen für die Betroffenen.
8.3.Telefonkonferenz.ch und der Nutzer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. Telefonkonferenz.ch wird den Nutzer über auf diesen Auftrag bezogene Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörden unverzüglich informieren.
8.4.Telefonkonferenz.ch kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technisch-organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung im eigenen Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet ist.
9. Kontrollrechte des Nutzers
9.1.Telefonkonferenz.ch wird dem Nutzer auf dessen Anforderung alle erforderlichen und bei Telefonkonferenz.ch vorhandenen Informationen zum Nachweis der Einhaltung seiner Pflichten nach diesem Vertrag zur Verfügung stellen.
9.2.Der Nutzer kann auf eigene Kosten die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften und die Umsetzung der hier benannten technischen und organisatorischen Maßnahmen überprüfen, einschließlich durch Inspektionen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch Telefonkonferenz.ch in dessen Geschäftsbetrieb zu den jeweils üblichen Geschäftszeiten zu überzeugen. Der Nutzer wird dabei Sorge dafür tragen, dass die Kontrollen nur im erforderlichen Umfang durchgeführt werden, um die Betriebsabläufe von Telefonkonferenz.ch durch die Kontrollen nicht unverhältnismäßig zu stören. Telefonkonferenz.ch ermöglicht solche Überprüfungen und trägt durch alle zweckmäßigen und zumutbaren Maßnahmen zu solchen Überprüfungen bei.
9.3. Der Nutzer kann die Kontrollen selbst durchführen oder durch einen von ihm beauftragten Dritten auf seine Kosten durchführen lassen.
9.4.Nach Wahl von Telefonkonferenz.ch kann der Nachweis der Einhaltung der Pflichten von Telefonkonferenz.ch auch durch die Vorlage eines geeigneten, aktuellen Testats oder Berichts einer unabhängigen Instanz (z.B. Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter) oder einer geeigneten Zertifizierung durch IT- Sicherheits- oder Datenschutzaudit (z.B. nach BSI-Grundschutz) erbracht werden, wenn der Prüfungsbericht es dem Nutzer in angemessener Weise ermöglicht, sich von der Einhaltung der Vertragspflichten zu überzeugen.
10. Datenlöschung
Telefonkonferenz.ch wird die Nutzer-Daten nach Beendigung der Leistung weisungsgemäß herausgeben oder löschen, sofern keine gesetzlichen Verpflichtungen zur weiteren Speicherung der Daten besteht. Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Verarbeitung von Nutzer-Daten dienen, dürfen durch Telefonkonferenz.ch auch nach Beendigung der Leistung aufbewahrt werden.
11. Vertragsdauer und Kündigung
Die Laufzeit und Kündigung dieser Vereinbarung richtet sich nach den Bestimmungen zur Laufzeit und Kündigung des Hauptvertrages, der gemäß § 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande kommt. Eine Kündigung des Hauptvertrages bewirkt automatisch auch eine Kündigung dieses Vertrages. Eine isolierte Kündigung dieses Vertrages ist ausgeschlossen.
12. Haftung
12.1.Die Haftung für Verstöße gegen Bestimmungen des Datenschutzrechts gegenüber den hiervon Betroffenen sowie das Verfahren für den Ausgleich solcher Schäden im Innenverhältnis richten sich nach Art. 82 ff. DS-GVO.
12.2.Weitergehende Haftungsansprüche nach den allgemeinen Gesetzen bleiben unberührt.
13. Schlussbestimmungen
13.1.Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Der Nutzer und Telefonkonferenz.ch verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und dabei den Anforderungen des Art. 28 DSGVO genügt.
13.2.Im Falle eines Widerspruchs zwischen Hauptvertrag nebst der weiteren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dieser Vereinbarung geht diese Vereinbarung vor, soweit der Widerspruch die Verarbeitung personenbezogener Daten betrifft.
13.3.Es gilt deutsches Recht.
13.4.Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz vonTelefonkonferenz.ch.

§ 13
Änderung der AGB

Änderungen dieser AGB werden dem Kunden spätestens 2 Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform auf Telefonkonferenz.ch angeboten. Hat der Kunde mit Telefonkonferenz.ch im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Weg angeboten werden. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn Telefonkonferenz.ch in ihrem Angebot auf Telefonkonferenz.ch besonders hinweisen.


§ 14
Übertragung von Rechten

Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Telefonkonferenz.ch auf einen Dritten übertragen.


§ 15
Schlussbestimmungen

Stand: März 2019